Merke:
* Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse.
* Solidaritätszuschlag = 5,5% von der Lohnsteuer
* Kirchensteuer = 8% von der Lohnsteuer
* Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sind im Bruttolohn schon enthalten. Daher werden diese „Komplett“ Vermögenswirksamenleistungen scheinlich vom Arbeitgeber abgezogen.
* Bruttolohn (Alle sonstigen Zulagen des Arbeitnehmers fließen mit ein.)
* Nettolohn (Abzüge von Lohnsteuer, SV-Beiträge, Soli, Kirchensteuer)
* Auszahlung ( Das Geld das wirklich auf dem Konto ankommt)
So schauts in etwa aus:

peace
Preisanstieg in % ist imaginär/durchschnittszahl
Vergleich mit Inflationsrate schlecht, da IR durchschnittswert ist ist IR für den einzelnen anders. Im Arbeitskampf wird IR als Richtwert hergenommen.
Zinssatz: 8-12%
Verwendungszweck: zur kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen
Bei Überschreiten des Kreditrahmen: Zinssatz ca 20%
Auf Antrag
Schriftlicher Vertrag
Verwendungszweck: einmalige, größere Anschaffungen
Zinssatz: ca 4-6%
Randnotiz: Warum eff Jahreszins? Was ist das?
Verwendungszweck: bei Immobilienkäufen (Haus, Wohnung)
Darlehen
Was ist Schufa?
Randnotiz: Kreditmotto → nur wer hat dem wird gegeben
Form: Frei mündlich möglich, aber: nach vier Wochen schriftlich!
Kosten für Bewerbung: übernimmt der potentielle Arbeitgeber (z.b. Fahrkarten)
| Pflichten des Arbeitgebers |
| Pflichten des Arbeitnehmers |
Besonderer Kündigungsschutz > abh. von Größe der Firma
3 Arten von Tarifvertrag:
Tarifvertragsparteien: Gewerkschaft <> Arbeitgeberverband
Geltung: Unternehmen im jeweiligen Arbeitgeberverband, es ist jedoch auch möglich dass ein Tarifvertrag für allgemeingültig erklärt wird (Bund) dann gilt dieser für die komplette Branche, auch wenn jemand nicht in der Gewerkschaft ist.
Merkmale:
1-3 besonders wichtig
Arbeitskampf:
Tarifvertrag läuft aus > neue Forderung > neue Verhandlungen ⇒ Neuer Tarifvertrag
oder
kein Ergebnis > scheitern
Urabstimmung mindestens 75% pro Streik
Streik!!! – Aussperrung!!!
Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat. Vereinbarung kann einseitig gekündigt werden.
Regelung über:
Gesetzliche Grundlage:
Betriebsverfassungsgesetz von 1972, regelt die Mitbestimmung im Unternehmen
(Buch S 181/2)
In drei Stufen
Buch S 183 Schaubilder
Gilt für:
AG’s mit weniger als 2000 angestellten und für GmbH und Genossenschaften (zwischen 500 und 2000 Arbeitnehmer)
Merkmal:
Gilt für:
Großunternehmen mit mehr als 2000 MA
Merkmal:
Gilt für:
Bergbau, Eisen und Stahlerzeugung
Merkmahl:
Randnotiz Nicht mehr ganz wichtig da Industrie am verschwinden ist