Lohnberechnung


Merke:
* Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse.
* Solidaritätszuschlag = 5,5% von der Lohnsteuer
* Kirchensteuer = 8% von der Lohnsteuer

* Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sind im Bruttolohn schon enthalten. Daher werden diese „Komplett“ Vermögenswirksamenleistungen scheinlich vom Arbeitgeber abgezogen.

* Bruttolohn (Alle sonstigen Zulagen des Arbeitnehmers fließen mit ein.)
* Nettolohn (Abzüge von Lohnsteuer, SV-Beiträge, Soli, Kirchensteuer)
* Auszahlung ( Das Geld das wirklich auf dem Konto ankommt)

So schauts in etwa aus:



peace

Warenkorb Buch (S 130)

  • Prozentuale Aufstellung an Waren/Dienstleistungen die ein Privater Haushalt verbraucht.
  • Vergleich mit Vorjahres Monat
  • Wird benötigt um Veränderungen des Preisniveaus zu registrieren
  • Warenkorb wird von Zeit zu Zeit überarbeitet und an neue Bedürfnisse angepasst

Preisanstieg in % ist imaginär/durchschnittszahl
Vergleich mit Inflationsrate schlecht, da IR durchschnittswert ist ist IR für den einzelnen anders. Im Arbeitskampf wird IR als Richtwert hergenommen.

Kredite (Buch S 148)

Disposition- oder Überziehungskredit
  • Ab 18 LJhr
  • Auf Antrag
  • Verdienstnachweis
  • Kreditrahmen

Zinssatz: 8-12%
Verwendungszweck: zur kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen
Bei Überschreiten des Kreditrahmen: Zinssatz ca 20%

Raten- oder Anschaffungssystem ( Ab 18)

Auf Antrag

Schriftlicher Vertrag

  • Laufzeit
  • Effektiver Jahreszins (Zinsen + Gebühren…)
  • Höhe der monatlichen Raten
  • Regelung bei Ausfall

Verwendungszweck: einmalige, größere Anschaffungen
Zinssatz: ca 4-6%

Randnotiz: Warum eff Jahreszins? Was ist das?

Hypotekendarlehen

Verwendungszweck: bei Immobilienkäufen (Haus, Wohnung)

Darlehen

  • Schriftl. Vertrag mit Regelungen s.o.
  • Laufzeit 30Jahre
Pfandleihe

Was ist Schufa?

Randnotiz: Kreditmotto → nur wer hat dem wird gegeben

Der Arbeitsvertrag

Form: Frei mündlich möglich, aber: nach vier Wochen schriftlich!
Kosten für Bewerbung: übernimmt der potentielle Arbeitgeber (z.b. Fahrkarten)

Inhaltliche Bestimmungen des Arbeitsvertrages (Rechte und Pflichten )
Pflichten des Arbeitgebers
  • Vergütung
  • Urlaub
  • Arbeitszeiten
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Fürsorgepflicht(Versicherung…)
  • Arbeitszeugnis
Pflichten des Arbeitnehmers
  • Arbeitspflicht
  • Schweigepflicht
  • Wettbewerbsverbot
  • Sorgfaltspflicht
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Auslaufen des Arbeitsvertrages
  • Fristgerecht / Ordentlich
  • Fristlos / Außerordentlich (Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie Diebstahl oder Unterschlagung)
  • Aufhebungsvertrag
  • Tod

Besonderer Kündigungsschutz > abh. von Größe der Firma

Der Tarifvertrag

  • regelt Löhne und Gehälter (Lohn-, Gehaltstarifvertrag)
  • regelt Arbeitszeit (wöchentlich, monatlich) Urlaub, Zuschläge („Manteltarifvertrag“)

3 Arten von Tarifvertrag:

  1. Lohn und Gehaltstarifvertrag (1 Jahr Höhe des Gehalts usw)
  2. Manteltarifvertrag (ca. 3-5 Jahre Arbeitszeit, Urlaub Kündigung usw)
  3. Lohn und Gehaltsrahmentarifverträge (Mehrere Jahre, Regelt Tarifgruppen Zuordnung usw)

Tarifvertragsparteien: Gewerkschaft <> Arbeitgeberverband

Geltung: Unternehmen im jeweiligen Arbeitgeberverband, es ist jedoch auch möglich dass ein Tarifvertrag für allgemeingültig erklärt wird (Bund) dann gilt dieser für die komplette Branche, auch wenn jemand nicht in der Gewerkschaft ist.

Merkmale:

  • Friedenspflicht (keine Streiks/Aussperrungen während Vertrag läuft)
  • Unabdingbarkeit (Veränderungen nur zugunsten des Arbeitnehmer)
  • Tarifautonomie (Staat kann nicht eingreifen, Tarifvertrag gilt nur zwischen den beteiligten Parteien, mit Ausnahme für ganze Branche Punkt 4)
  • Allgemeinverbindlichkeit (Wenn Bund den Vertrag für allgemein Verbindlich erklärt)

1-3 besonders wichtig

Arbeitskampf:

Tarifvertrag läuft aus > neue Forderung > neue Verhandlungen ⇒ Neuer Tarifvertrag

oder
kein Ergebnis > scheitern
Urabstimmung mindestens 75% pro Streik
Streik!!! – Aussperrung!!!

Betriebsvereinbarung

Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat. Vereinbarung kann einseitig gekündigt werden.

Regelung über:

  • Arbeitszeit
  • Rechte am Arbeitsplatz(z.B. Internetnutzung, …)
  • Regelung für Überstunden(Ausbezahlung oder abfeiern …)
  • soziale Einrichtungen(Kantine etc. )
  • Urlaubsplanung

Gesetzliche Grundlage:
Betriebsverfassungsgesetz von 1972, regelt die Mitbestimmung im Unternehmen

Mitbestimmung

(Buch S 181/2)
In drei Stufen

  1. in sozialen Angelegenheiten → volle Mitbestimmung
    • z.B. Betriebsordnung, Arbeitszeit, Urlaubsordnung
    • betreffen ALLE Mitarbeiter!
  2. in personellen Angelegenheiten → eingeschränkte Mitbestimmung
    • z.B Einstellungen, Entlassungen
    • Betriebsrat MUSS zustimmen! Ausnahme: bei vorliegen schwerwiegender Gründe
  3. wirtschaftliche Angelegenheiten → keine Mitbestimmung
    • z.B. Stilllegung, Rationalisierung, Verlegungen, Investitionen etc.
    • Betriebsrat muss informiert werden.

Organe einer Kapitalgesellschaft

Buch S 183 Schaubilder

Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952

Gilt für:

AG’s mit weniger als 2000 angestellten und für GmbH und Genossenschaften (zwischen 500 und 2000 Arbeitnehmer)

Merkmal:

  • Arbeitnehmeranteil im Aufsichtsrat 1/3 » Anteilseigner Stimmen-Übergewicht
  • Kein Arbeitnehmervertreter im Vorstand
Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976

Gilt für:

Großunternehmen mit mehr als 2000 MA

Merkmal:

  • 50/50 Aufteilung Arbeitnehmer/Anteilseigner im Aufsichtsrat
  • Aufsichtsrats Vorsitzender hat 2 Stimmern, wird von den Anteilseignern Bestimmt
  • Leitende angestellte müssen unter den AN-vertretern sein, diese stehen den Anteilseignern jedoch häufig näher als den AN
Mitbestimmung nach dem Montanmitbestimmungsgesetz von 1951

Gilt für:
Bergbau, Eisen und Stahlerzeugung

Merkmahl:

  • 50/50 Aufteilung
  • Neutrales Aufsichtsratsmitglied (muss von beiden Seiten bestimmt werden)

Randnotiz Nicht mehr ganz wichtig da Industrie am verschwinden ist

Unterrichtsprotokoll vom 19.06.2009

 
wi.txt · Zuletzt geändert: 2009/11/06 11:03 von anton
 
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